Wer eine PV-Anlage am Dach errichten möchte, denkt meist zuerst an Stromkosten, Unabhängigkeit und
Nachhaltigkeit. Das ist verständlich. In der Praxis wird jedoch ein entscheidender Punkt oft übersehen:
Mit einer Photovoltaikanlage ändert sich nicht nur die technische Nutzung des Daches, sondern häufig auch
die Frage, wie sicher dieses Dach künftig betreten werden kann.

Genau hier beginnt das eigentliche Problem. Ein Dach, das bisher vielleicht nur selten betreten wurde,
wird durch eine PV-Anlage plötzlich zu einem Bereich, auf dem regelmäßig gearbeitet werden muss. Module
müssen kontrolliert, Leitungen überprüft, Wechselrichter gewartet und einzelne Teile im Anlassfall
repariert werden. Damit steigt die Nutzungsintensität des Daches. Und wenn sich die Nutzung ändert,
kann sich auch die Ausstattungsklasse nach ÖNORM B 3417 ändern.

Warum eine PV-Anlage die Dachsicherheit neu bewertet

Die ÖNORM B 3417 ordnet Dachflächen danach ein, wie oft sie genutzt oder gewartet werden und welche
Personengruppen dort tätig sind. Daraus ergibt sich, welche Sicherheitsausstattung auf dem Dach
erforderlich ist. Ein Dach mit sehr seltenem Zutritt wird anders beurteilt als ein Dach, das in kurzen
Abständen für Wartung und Kontrolle betreten wird.

Genau das ist bei einer PV-Anlage oft der Fall. Mit der Errichtung der Anlage entsteht ein neuer Grund,
das Dach regelmäßig zu betreten. Was vorher vielleicht nur alle paar Jahre notwendig war, wird nun zu
einem wiederkehrenden Vorgang. Dadurch kann ein Dach von einer niedrigen in eine höhere
Nutzungskategorie wechseln. Und das bedeutet, dass auch zusätzliche Maßnahmen für die Sicherheit am Dach
notwendig werden können.

Was sich durch die PV-Anlage konkret ändern kann

Viele Dächer wurden ursprünglich nicht dafür geplant, dass sich Personen dort regelmäßig zwischen
technischen Anlagen bewegen. Ohne PV-Anlage war das vielleicht noch vertretbar. Sobald aber Module,
Kabelwege und technische Bauteile am Dach vorhanden sind, entstehen neue Wege, neue Arbeitsbereiche und
neue Gefahrenstellen.

Das Dach ist dann nicht mehr nur eine Gebäudehülle, sondern ein Bereich, auf dem Menschen arbeiten.
Dabei geht es nicht nur um die Dachkante. Auch Lichtkuppeln, nicht tragfähige Bereiche, enge
Bewegungsflächen zwischen Modulreihen oder ungesicherte Zugänge können zum Risiko werden. Die
Ausstattungsklasse nach ÖNORM B 3417 ist deshalb keine theoretische Einstufung, sondern eine praktische
Grundlage dafür, welche Sicherheitsmaßnahmen das Dach künftig braucht.

Welche Maßnahmen bei der Errichtung erforderlich sein können

Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt immer vom konkreten Dach, von der Nutzung und von der geplanten
Wartungsintensität ab. Dennoch gibt es typische Lösungen, die bei einer PV-Anlage am Dach regelmäßig
eine Rolle spielen.

In einfacheren Fällen können Einzelanschlagpunkte ausreichen. Diese dienen dazu, Personen
gegen Absturz zu sichern, wenn nur selten Arbeiten am Dach durchgeführt werden. Sobald jedoch absehbar
ist, dass das Dach regelmäßiger betreten wird, reichen einzelne Punkte oft nicht mehr aus.

Dann können Anschlageinrichtungen mit horizontalen Führungen erforderlich sein, etwa
Seilsicherungssysteme oder Schienen. Diese ermöglichen es, größere Bereiche des Daches sicher zu begehen,
ohne dass man sich ständig neu sichern muss. Gerade bei PV-Anlagen ist das oft sinnvoll, weil sich
Wartungsarbeiten nicht nur auf einen einzelnen Punkt beschränken.

Auch der Zugang zum Dach ist ein zentrales Thema. Ein provisorischer Aufstieg ist für ein
Dach mit regelmäßigem Wartungsbedarf meist keine gute Lösung. Je nach Situation kann ein fest verlegter
Dachaufstieg, eine innen liegende Treppe oder eine Leiter mit geeigneter Sicherung erforderlich sein.
Denn die Sicherheit beginnt nicht erst am Dach, sondern schon beim Weg dorthin.

Besonders wichtig sind Belichtungselemente wie Lichtkuppeln oder Lichtplatten. Diese
müssen dauerhaft durchsturzsicher ausgeführt oder entsprechend gesichert sein. Gerade bei Arbeiten rund
um eine PV-Anlage werden solche Bereiche leicht übersehen, obwohl dort eine besonders große Gefahr
besteht.

Bei höherer Nutzungsintensität können auch kollektive Schutzeinrichtungen erforderlich
sein, etwa Geländer an Absturzkanten oder klar geschützte Verkehrswege. Solche Lösungen bieten nicht nur
Schutz beim einzelnen Arbeitsschritt, sondern erhöhen die Sicherheit auf dem gesamten Dach dauerhaft.

Wenn das Dach häufiger bei schlechten Sichtverhältnissen oder in der dunklen Jahreszeit betreten werden
muss, kann außerdem eine stationäre Beleuchtung sinnvoll oder erforderlich sein. Ebenso
kann eine Stromentnahmemöglichkeit im Wartungsbereich eine Rolle spielen, wenn auf dem
Dach regelmäßig technische Arbeiten durchgeführt werden.

Warum die Planung nicht erst nach der Montage beginnen darf

In der Praxis wird häufig zuerst die PV-Anlage geplant und erst danach über die Dachsicherheit
nachgedacht. Genau das führt später zu Problemen. Wenn Module, Unterkonstruktion und Leitungswege bereits
festgelegt sind, wird es deutlich schwieriger, sinnvolle Sicherungssysteme nachzurüsten. Was zu Beginn
einfach planbar gewesen wäre, wird dann aufwendig, teurer und oft unübersichtlich.

Deshalb sollte schon vor der Errichtung geprüft werden, wie das Dach künftig betreten wird, welche Wege
notwendig sind und welche Sicherheitsausstattung dazu passt. Die Photovoltaikanlage und die
Dachsicherheit sollten immer gemeinsam betrachtet werden. Nur so lässt sich vermeiden, dass ein modernes
Energiekonzept auf einem Dach umgesetzt wird, das für die spätere Nutzung nicht ausreichend gesichert
ist.

Ein einfaches Praxisbeispiel

Ein Flachdach ohne technische Aufbauten wurde bisher nur im Ausnahmefall betreten. Dafür war nur eine
einfache Sicherheitslösung vorgesehen. Nach der Errichtung einer PV-Anlage müssen jedoch regelmäßig
Kontrollen stattfinden. Zusätzlich kann es bei Störungen oder nach Unwettern notwendig sein, dass
kurzfristig jemand auf das Dach muss.

Damit hat sich die Nutzung des Daches verändert. Das Dach ist nun kein selten betretenes Bauteil mehr,
sondern ein regelmäßiger Wartungsbereich. Genau dadurch kann sich die Ausstattungsklasse ändern. Und mit
dieser Änderung können zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, etwa ein durchgehendes Seilsystem,
gesicherte Zugänge oder Schutzmaßnahmen bei Lichtkuppeln und Dachkanten.

Worauf Bauherren und Betreiber besonders achten sollten

Wer eine PV-Anlage plant, sollte sich nicht nur fragen, wie viele Module auf das Dach passen. Ebenso
wichtig ist die Frage, wie sich Personen später sicher auf diesem Dach bewegen können. Denn jede Anlage
braucht Kontrolle, Wartung und im Anlassfall Reparatur. Ein Dach, das dafür nicht passend vorbereitet
ist, wird schnell zum Problem.

Deshalb ist es sinnvoll, vor der Umsetzung zu klären, ob sich durch die PV-Anlage die Nutzungskategorie
und damit die Ausstattungsklasse nach ÖNORM B 3417 verändert. Das schützt nicht nur Personen, die später
am Dach arbeiten, sondern hilft auch dabei, spätere Nachrüstungen und unnötige Kosten zu vermeiden.

Fazit

Eine PV-Anlage am Dach ist eine gute Investition. Sie verändert aber auch die Nutzung des Daches. Und
genau deshalb muss bei der Planung immer mitgedacht werden, ob sich dadurch die
Ausstattungsklasse ändert und welche Maßnahmen für die Dachsicherheit
zusätzlich erforderlich sein können.

Wer das frühzeitig berücksichtigt, schafft nicht nur eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung, sondern auch
ein Dach, das später sicher genutzt, gewartet und instand gehalten werden kann.

Bei Fragen zur richtigen Bewertung Ihres Daches oder zur sicheren Planung einer PV-Anlage stehen wir
gerne zur Verfügung.

 

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