Der Jahreswechsel ist für viele Unternehmen ein natürlicher Orientierungspunkt. Abschlüsse werden gemacht, Budgets festgelegt, Strukturen überprüft. Genau dieser Zeitpunkt eignet sich besonders, um Unterweisungspflichten im Gewerbebetrieb nicht nur formal zu betrachten, sondern systematisch zu planen.

Unterweisungen sind keine isolierten Termine. Sie sind ein fortlaufender Bestandteil der Unternehmensorganisation und ergeben sich aus mehreren rechtlichen Ebenen gleichzeitig. Wer sie frühzeitig strukturiert, schafft Übersicht, reduziert organisatorischen Druck und erhöht die Rechtssicherheit im laufenden Betrieb.


Warum Unterweisungspflichten im Gewerbebetrieb eine Jahreslogik brauchen

Unterweisungspflichten im Gewerbebetrieb ergeben sich unter anderem aus:

  • der Gewerbeordnung 1994 (GewO),
  • dem ArbeitnehmerInnenschutzrecht,
  • brandschutzrechtlichen Vorgaben,
  • sowie speziellen Regelwerken, etwa bei Gefahrstoffen oder brennbaren Flüssigkeiten.

Diese Pflichten entstehen nicht punktuell, sondern wiederkehrend. Sie betreffen unterschiedliche Mitarbeitergruppen, Funktionsbereiche und Tätigkeiten. Ohne klare Struktur werden Unterweisungen schnell zu reinen Routineakten – durchgeführt, aber organisatorisch kaum steuerbar.

Der Jahreswechsel bietet die Möglichkeit, alle relevanten Unterweisungspflichten zusammenzuführen und in eine klare Jahreslogik zu bringen.


Vorplanung zum Jahreswechsel – der entscheidende Schritt

Eine wirksame Organisation der Unterweisungspflichten im Gewerbebetrieb beginnt mit der Vorplanung. Diese umfasst insbesondere:

  • Welche Unterweisungen sind jährlich erforderlich?
  • Welche Mitarbeitergruppen sind betroffen?
  • Welche Inhalte müssen aktualisiert werden?
  • Wer ist für Durchführung und Dokumentation verantwortlich?
  • In welcher Form erfolgt die Unterweisung (Präsenz, Arbeitsplatz, Übung)?

Diese Fragen lassen sich am Jahreswechsel sachlich und ohne Zeitdruck klären. Das Ergebnis ist kein starres Programm, sondern ein belastbarer Rahmen für das gesamte Jahr.


Jahresstruktur für Unterweisungspflichten im Gewerbebetrieb

1. Quartal – Grundlagen schaffen

Im ersten Quartal stehen grundlegende Inhalte im Vordergrund:

  • allgemeine Sicherheitsunterweisung,
  • Brandschutzunterweisung,
  • Flucht- und Rettungswege,
  • Verhalten im Alarm- und Notfall.

Diese Phase schafft Orientierung und ein gemeinsames Sicherheitsverständnis für das laufende Jahr.

2. Quartal – Vertiefung und Praxisbezug

Im zweiten Quartal werden Unterweisungen stärker an den Arbeitsalltag gekoppelt:

  • tätigkeits- und funktionsbezogene Unterweisungen,
  • Arbeitsmittel und Maschinen,
  • Gefahrstoffe und VbF-relevante Inhalte,
  • arbeitsplatzbezogene Besonderheiten.

Hier zeigt sich, ob Unterweisungspflichten im Gewerbebetrieb tatsächlich in die Organisation integriert sind.

3. Quartal – Übung und Auffrischung

Das dritte Quartal eignet sich für:

  • Wiederholungsunterweisungen,
  • Evakuierungs- und Notfallübungen,
  • Schulungen für Vertretungen oder Saisonpersonal.

Der Fokus liegt auf Handlungssicherheit – nicht auf Formalität.

4. Quartal – Kontrolle und Abschluss

Im letzten Quartal wird überprüft:

  • Wurden alle geplanten Unterweisungen durchgeführt?
  • Gibt es Nachholbedarf?
  • Sind Inhalte und Nachweise aktuell?
  • Welche Anpassungen sind für das kommende Jahr erforderlich?

Damit wird das Jahr organisatorisch sauber abgeschlossen.


Unterweisungspflichten im Gewerbebetrieb laufen auch anlassbezogen

Unabhängig von der Jahresstruktur bestehen Unterweisungspflichten im Gewerbebetrieb jederzeit bei:

  • Neueintritten,
  • Tätigkeits- oder Funktionswechseln,
  • Änderungen von Anlagen oder Prozessen,
  • besonderen Ereignissen oder Beinahe-Vorfällen.

Diese Unterweisungen sind nicht planbar, müssen aber organisatorisch eingebunden sein.


Rolle der Unternehmensführung

Unterweisungspflichten im Gewerbebetrieb sind keine reine Fachaufgabe. Sie sind Teil der Organisations- und Führungsverantwortung. Eine klare Jahresstruktur unterstützt Geschäftsführer dabei,

  • Verantwortung nachvollziehbar zu steuern,
  • Pflichten wirksam zu delegieren,
  • und gegenüber Behörden, Prüfern oder Versicherungen strukturiert aufzutreten.

Weiterführende Informationen

Eine rechtliche Grundlage bildet unter anderem die Gewerbeordnung 1994 (GewO), abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes:
👉 https://www.ris.bka.gv.at

Ergänzend finden Sie auf unserer Website weitere Informationen zur organisatorischen Umsetzung von Sicherheits- und Brandschutzthemen im Betrieb.

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