Die Betriebsanlagengenehmigung ist für viele Unternehmen das Fundament ihres rechtmäßigen Betriebs. Doch was viele nicht wissen: Eine einmal erteilte Genehmigung gilt nicht automatisch „für immer“. Unter bestimmten Umständen kann sie erlöschen – und das oft schneller, als Unternehmer denken.

Gerade aktuell rückt dieses Thema verstärkt in den Fokus, weil Behörden intensiver prüfen und Veränderungen in Betrieben häufiger hinterfragt werden. Wer hier nicht informiert ist, riskiert unnötige Stillstände oder kostspielige Neugenehmigungsverfahren.

 


Gründe für das Erlöschen einer Betriebsanlagengenehmigung

Laut § 80 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO) erlischt eine Genehmigung, wenn:

  • Der Betrieb nicht innerhalb von 5 Jahren nach Erteilung der Genehmigung aufgenommen wird
  • Der Betrieb länger als 5 Jahre ununterbrochen stillsteht (Nichtausübung)
  • Wesentliche Änderungen der Anlage vorgenommen werden, die zu einer anderen Betriebsart oder anderen Emissionen führen
  • Die Betriebsanlage an einen anderen Standort verlegt wird
  • Die Anlage entgegen der Genehmigung genutzt wird

Warum das Erlöschen oft unbemerkt bleibt

In der Praxis passiert es häufig, dass Änderungen „schleichend“ erfolgen – etwa wenn Maschinen getauscht, zusätzliche Aggregate installiert oder Produktionsflächen erweitert werden. Viele Unternehmer gehen davon aus, dass solche Anpassungen von der bestehenden Genehmigung gedeckt sind. Doch wenn diese Änderungen „wesentlich“ im Sinne der GewO sind, erlischt die ursprüngliche Genehmigung automatisch – ohne gesonderten Bescheid.


Die Folgen

Ein Betrieb ohne gültige Genehmigung riskiert:

  • Sofortige Betriebsstilllegung durch die Behörde
  • Verwaltungsstrafen
  • Kosten für nachträgliche Genehmigungsverfahren
  • Probleme bei Versicherungsfällen (Leistungsverweigerung)

So beugen Sie vor

  • Regelmäßige Genehmigungs-Checks und § 82b-Überprüfungen durchführen
    (§ 82b GewO verpflichtet den Inhaber einer Betriebsanlage, spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen, ob die Anlage den Genehmigungsauflagen und geltenden Rechtsvorschriften entspricht)
  • Änderungen vor Umsetzung prüfen lassen, ob eine neue Genehmigung erforderlich ist
  • Bei Zweifeln eine rechtsverbindliche Auskunft der Behörde einholen
  • Alle betrieblichen Anpassungen dokumentieren

Eine Betriebsanlagengenehmigung ist kein statisches Dokument. Wer den Betrieb länger stilllegt oder Veränderungen am Betrieb vornimmt, muss stets im Blick behalten, ob die bestehende Genehmigung noch gilt. Rechtzeitige Prüfung – kombiniert mit der gesetzlich vorgeschriebenen § 82b-Überprüfung – schützt vor bösen Überraschungen und sichert den Fortbestand des Unternehmens.

 

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