Ein Fluchtweg wird im Alltag häufig kaum wahrgenommen.

Eine Palette wird kurz abgestellt.
Ein Rollcontainer bleibt stehen.
Ein Schrank ragt etwas weiter in den Gang.
Eine Brandschutztür wird für den Materialtransport offengehalten.

„Nur für einen Moment.“

Genau diese Momente können im Ernstfall jedoch über Leben und Tod entscheiden.

Fluchtwege sind keine Verkehrswege

In vielen Betrieben werden Fluchtwege unbewusst wie normale Verkehrswege behandelt.

Dabei erfüllen sie eine völlig andere Aufgabe.

Sie müssen jederzeit gewährleisten, dass Personen ein Gebäude rasch, sicher und ohne Behinderung verlassen können.

Die Anforderungen ergeben sich dabei unter anderem aus den OIB-Richtlinien (insbesondere OIB-Richtlinie 2 – Brandschutz) sowie aus der Arbeitsstättenverordnung (AStV).

Beide verfolgen dasselbe Schutzziel:

Menschen müssen im Gefahrenfall das Gebäude sicher verlassen können.

Die häufigsten Mängel in der Praxis

Bei Betriebsbegehungen begegnen mir immer wieder dieselben Probleme:

  • Fluchtwege werden als Lagerfläche genutzt.
  • Feuerlöscher oder Wandhydranten sind verstellt.
  • Fluchttüren sind versperrt oder nur mit Schlüssel zu öffnen.
  • Türen öffnen gegen die Fluchtrichtung, obwohl viele Personen betroffen sind.
  • Fluchtwegkennzeichnungen fehlen oder sind schlecht sichtbar.
  • Notbeleuchtungen werden nicht regelmäßig geprüft.
  • Nach Umbauten stimmen Fluchtwegpläne nicht mehr mit der Realität überein.

Jeder einzelne Mangel wirkt oft unbedeutend.

Erst im Notfall zeigt sich seine tatsächliche Bedeutung.

Was verlangen OIB und Arbeitsstättenverordnung?

Die OIB-Richtlinie 2 stellt Anforderungen an die bauliche Ausbildung von Fluchtwegen.

Dazu gehören unter anderem:

  • ausreichende Anzahl von Fluchtwegen,
  • sichere Fluchtweglängen,
  • notwendige Breiten,
  • geeignete Baustoffe,
  • sichere Türen und Ausgänge,
  • Rauchfreihaltung,
  • Brandabschnittsbildung.

Die Arbeitsstättenverordnung ergänzt diese Anforderungen für den laufenden Betrieb.

Sie fordert unter anderem:

  • Fluchtwege müssen ständig freigehalten werden.
  • Notausgänge müssen jederzeit benutzbar sein.
  • Fluchtwege sind eindeutig zu kennzeichnen.
  • Sicherheitsbeleuchtungen und Rettungszeichen müssen funktionsfähig sein.
  • Beschäftigte müssen über Fluchtwege und Verhalten im Notfall informiert werden.

Die bauliche Ausführung allein reicht daher nicht aus.

Ebenso wichtig ist die organisatorische Umsetzung im täglichen Betrieb.

Der beste Fluchtweg nützt nichts, wenn er blockiert ist

Ein Gebäude kann nach allen Regeln der Technik geplant worden sein.

Wenn jedoch im Alltag Materialien in Fluchtwegen gelagert werden oder Brandschutztüren dauerhaft offenstehen, wird das ursprünglich erreichte Sicherheitsniveau erheblich reduziert.

Genau deshalb endet Betreiberverantwortung nicht mit der Fertigstellung eines Gebäudes.

Sie beginnt dort erst richtig.

Drei Fragen, die sich jede Führungskraft regelmäßig stellen sollte

  1. Sind alle Fluchtwege heute tatsächlich frei?

Nicht laut Plan – sondern in der Realität.

  1. Könnte jeder Beschäftigte den nächstgelegenen Fluchtweg sofort finden?

Auch neue Mitarbeiter, Besucher oder Fremdfirmen.

  1. Würde eine Person unter Stress den Ausgang ohne Hindernisse erreichen?

Im Brandfall zählt nicht die Theorie.

Es zählt ausschließlich die tatsächliche Situation.

Zusammenfassung

Fluchtwege gehören zu den wichtigsten Sicherheitseinrichtungen eines Gebäudes.

Ihre Wirksamkeit hängt jedoch nicht nur von der Planung ab.

Sie hängt jeden Tag von den Entscheidungen der Menschen ab, die das Gebäude nutzen.

Eine abgestellte Palette.

Eine verkeilte Brandschutztür.

Ein versperrter Notausgang.

Es sind oft kleine Nachlässigkeiten, die im Ernstfall große Auswirkungen haben können.

Deshalb sollten Fluchtwege nicht nur bei Behördenkontrollen überprüft werden.

Sondern als fester Bestandteil einer gelebten Sicherheitskultur.

 

Wichtige Grundlagen:

  • OIB-Richtlinien
  • Arbeitsstättenverordnung

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