Wenn Betriebsanlagengenehmigungen entfallen – aber die Verantwortung bleibt in Österreich

Die Genehmigungsfreistellungsverordnung – ein Begriff, der viele Unternehmer aufatmen lässt. Endlich weniger Bürokratie, einfachere Verfahren und mehr Handlungsspielraum. Doch hinter dieser scheinbaren Entlastung verbirgt sich eine neue Form der Verantwortung, die nicht weniger komplex ist als das bisherige Genehmigungsverfahren.
Seit der jüngsten Novellierung sind bestimmte Betriebsanlagen unter klar definierten Voraussetzungen genehmigungsfrei. Vor allem für kleinere Hotellerie- und Gastronomiebetriebe scheint das eine willkommene Erleichterung zu sein. Aber was heißt das konkret? In welchen Fällen entfällt die Genehmigung? Welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen müssen dennoch eingehalten werden?
Die Praxis zeigt: Viele Unternehmer unterschätzen die Tragweite der Freistellung. Denn sie bedeutet nicht, dass keine Vorschriften mehr gelten. Vielmehr verschiebt sich die Verantwortung von der Behörde auf den Betreiber selbst. Der Unternehmer muss nun nachweisen können, dass seine Anlage den rechtlichen Anforderungen entspricht – ohne dass es zuvor einen behördlichen Prüfakt gegeben hat. Dies betrifft insbesondere Bereiche wie Brandschutz, Luftreinhaltung, Lärmschutz, Gewässerschutz und Arbeitnehmerschutz.
Hinzu kommt: Was heute genehmigungsfrei ist, kann morgen durch eine scheinbar unwichtige Änderung wieder genehmigungspflichtig werden. Ein zusätzliches Aggregat, ein verändertes Nutzungskonzept, ein Umbau im Inneren – schon befindet man sich außerhalb des Bereichs der Freistellung. Die Folge ist oft eine nachträgliche Anzeige oder sogar ein kostspieliges Neugenehmigungsverfahren.
Die Behörden selbst sehen die Freistellung zunehmend als Chance zur Entlastung – aber nicht als Anlass zur Nachsicht. Immer häufiger wird kontrolliert, ob freigestellte Betriebe auch tatsächlich rechtskonform betrieben werden. Beschwerden von Nachbarn oder anlassbezogene Kontrollen können dabei ausreichen, um ein Verfahren auszulösen. Die vermeintlich unkomplizierte Betriebsaufnahme entwickelt sich dann schnell zur komplexen juristischen Auseinandersetzung.
Wer sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, kann jedoch profitieren. Freistellung ist kein Risiko, wenn man mit System vorgeht. Dazu gehören klare Dokumentationen, technische Gutachten, nachvollziehbare Pläne und eine Einbindung von Experten bereits in der Planungsphase. Denn auch wenn keine Genehmigung eingeholt werden muss: die Verantwortung für Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Rechtskonformität bleibt beim Unternehmer.
Unser Angebot richtet sich an alle Betriebe, die sich dieser neuen Verantwortung bewusst stellen wollen. Wir prüfen für Sie die Anwendbarkeit der Freistellung, erstellen die notwendigen Nachweisdokumente und begleiten Sie bei Umbauten, Nutzungsänderungen oder Anzeigen. So bleibt Ihre Anlage nicht nur formal korrekt – sondern auch zukunftssicher.
Denn Freistellung ist kein Freifahrtschein – sondern ein Vertrag mit sich selbst.
Siehe auch dazu auf unserer Homepage: Betriebsanlagengenehmigungen
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